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Wildruhezone


Wir vom Verein Lägern-Biketrails respektieren das Bikeverbot in der Wildruhezone an der Lägern Südseite. Nur so können wir eine breite Akzeptanz und Glaubwürdigkeit bei den Gemeinden, Forstbetrieben, Jägern und der Bevölkerung ereichen. Mach auch du mit. 🙏Nur so ist es möglich in naher Zukunft legale Biketrails an unserer schönen Lägern zu bekommen. 😊👌

9 Gedanken zu „Wildruhezone“

  1. Gemäss Waldgesetz ist das Velofahren und Reiten im Wald nur auf Strassen und Wegen erlaubt. Dies hat seinen Zweck, denn der Wald abseits der Wege ist in der intensiv genutzten Kulturlandschaft der letzte ruhige Rückzugsort! Muss dieser aus Sucht nach Vergnügen und Action auch noch durch Biker gestört werden? An der Lägern hat es auf der Süd- und Nordseite doch genügend Wege.

  2. @Jörg, es freut uns, dass du unsere Seite besucht hast und danke für deinen Beitrag. Wir möchten ja auf offiziellen Wegen fahren, nicht mehr und auch nicht weniger 🙂

  3. Die Tafel ist lediglich als Verhaltensregel zu sehen. Es gilt das kantonale Waldgesetz. Danach darf auf Wegen im Wald mit dem Bike gefahren werden. Die Tafel steht am Beginn eines signalisierten Waldweges. Auf diesem ist es folglich erlaubt mit dem Bike zu fahren. Ich habe ein E Mail der Gemeinde Boppelsen in der das bestätigt wird. Die Tafel versteht sich also nur als eine Bitte.

    Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht, dass ein Verein der sich für die Interessen von Bikern einsetzten will solche Scheinverbote unterstützt.

    Ich fahre auf diesen Wegen und kann nur jeden Biker auffordern das auch zu tun.

    1. Hallo Ralf, danke für deinen Blog-Kommentar. Wir von Lägern Biketrails respektieren nur das Fahrverbot in der Wildruhezone (Steinbruch).
      Die Verbots/Hinweistafel befindet sich wahrscheinlich an einer etwas ungünstigen Stelle und auch der Text darauf ist unserer Meinung nach etwas verwirrend. Auch wir sind der Meinung, dass die Aussage darauf „Fahrverbot gillt auf allen Wanderwegen…“ nicht dem kantonalen Waldgesetz entspricht. Wir sind in Kontakt mit der Gemeinde und werden dies ansprechen.
      Jedoch ist der Trampelpfad weiter unten rechts Richtung Steinbruch kein Wanderweg und führt durch die Wildruhezone. Diesen Abschnitt möchten wir von Lägern Biketrails nicht befahren und respektieren somit diese Zone als Bikeverbot.

      1. Hallo Ronny, der Text ist nicht verwirrend sondern inhaltlich falsch, weil er die Rechtslage falsch darstellt. Ausserdem richtet er sich nur an Biker. Trampelpfade, eben auch der Weg durch den Steinbruch, dürfen nach dem Waldgesetz auch von Wanderern etc. nicht genutzt werden. Da ihr mit der Gemeinde Boppelsen in Kontakt steht, wirkt doch darauf hin, dass der Appell auf alle Besucher des Waldes erweitert wird.

        1. Hallo Ralf
          Du hast recht in einem Naturschutzgebiet sollte es auch keine Wanderer, Pilzsucher und Biker haben. Einseitige Bike Verbote sind nicht sinnvoll, da Biker dem Wald und den Tieren nicht mehr schaden als Fussgänger. Die Tiere hören den Biker schon von Weitem und können ihm so ausweichen, ohne zu erschrecken.
          Nach seiner Meinung schaden Biker dem Wald nicht!
          Am schlimmsten sind Fussgänger die quer durch den Wald laufen.
          Dies steht im Buch vom wohl bekanntester «Förster von Deutschland» Herr Peter Wohlleben.
          Ich denke, das gilt auch für die Tiere in der Schweiz.
          Also sollte stehen, bitte nicht den Weg verlassen und sonst nichts!

          Ich selber fahre immer mit einem kleinem Glöckchen und viel Rücksicht, so erschrecken auch die Wanderer nicht, ich kann das nur jedem Biker empfehlen.
          Dadurch hatte ich noch nie verärgerte Kommentare.

    2. «Die Tafel versteht sich also nur als eine Bitte.»
      absolut korrekt meines wissens her.

      ich versuche schon seit einiger zeit in erfahrung zu bringen wer die person ist, die den weg – am ende gegen dem steinbruch- so ausgräbt und somit fahrlässig leute gefähred…

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