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Bike-Infrastruktur und Koexistenz im Kanton Zürich – die Motion ist eingereicht!

Einige Wochen nach der Veröffentlichung der Bestandes- und Bedarfsanalyse zur MTB-Infrastruktur im Kanton Zürich gibt es den nächsten Schritt in die richtige Richtung! Am 2. Oktober wurde von einigen kantonalen Parlamentarier/innen eine Motion zum Thema “Mountainbike-Infrasktruktur im Kanton Zürich” eingereicht.
 
Der Regierungsrat wird darin aufgefordert, dem Kantonsrat eine planungsrechtliche Grundlage für eine Mountainbike-Infrastruktur auf Kantonsgebiet zu unterbreiten.Der Bedarf an Infrastruktur für den Mountainbike-Sport ist anzuerkennen und zu ermöglichen. Dabei soll eine von gegenseitiger Toleranz geprägte Koexistenz aller Erholungssuchenden, zu Fuss, zu Ross oder auf dem Velo angestrebt werden. Mit einer attraktiven und bedarfsgerechten Mountainbike-Infrastruktur soll die Nachfrage soweit gelenkt werden, um Nutzerkonflikte mit anderen Erholungssuchenden möglichst zu minimieren und Natur-, Wild und Landschaft zu schonen.
 
Hauptinitiator der Motion ist SP-Kantonsrat Andrew Katumba, mit dem wir auch im Vorfeld im Austausch waren. Die Motion ist überparteilich breit abgestützt und wird von einer Mehrheit der Fraktionen unterstützt. Züritrails hat gemeinsam mit Trailfriends Kanton Zürich eine Medienmitteilung versandt, beide Vereine unterstützen die Motion.
 
Was erwarten die Bikerinnen und Biker von dieser Motion
(Auszug aus der Medienmitteilung vom 4.10.2023)
 
Im Kanton Zürich steigen über 100’000 Personen regelmässig aufs Mountainbike. Als Grundlage für eine attraktive und bedarfsgerechte Infrastruktur für Mountainbiker/innen benötigt der Kanton eine Mountainbike-Strategie mit folgenden Elementen:
 
Es braucht einen aktiven Einbezug der Interessenvertretungen der Mountainbiker/innen in die Planung und Umsetzung des Veloweggesetz sowie weiteren Aktivitäten im Bereich Mountainbike. Nach Art. 5 Abs. 3 sind die Betroffenen sowie die interessierten Organisationen an der Planung zu beteiligen.
 
Teil der Strategie muss eine offen kommunizierte Koexistenz auf dem bestehenden Wegenetz Nach Art. 43 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes dürfen Wege, die sich für den Verkehr mit Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind […] mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden. Mountainbiker/innen müssen die Eignung also grundsätzlich auf allen Wegstrecken selbst beurteilen. Nach Art. 6 des kantonalen Waldgesetzes von Zürich ist Radfahren auf Strassen und Wegen erlaubt – bis heute hat der Kanton jedoch keine klare Stellungnahme zur Koexistenz gegeben.
 
An Orten mit einem hohen Nutzungsdruck sind zusätzliche attraktiv gebaute Mountainbike-Strecken nötig, diese haben auch eine lenkende und somit entflechtende Wirkung. Damit können Konflikte mit anderen Erholungssuchenden verhindert sowie Natur, Wild und Landschaft geschont werden.
 
Was passiert jetzt?
 
Der Regierungsrat hat nach der Einreichung der Motion drei Monate Zeit, um dem Kantonsrat mitzuteilen, ob er den Auftrag unterstützt oder nicht. Anschliessend diskutiert der Kantonsrat die Motion und die dazugehörige Stellungnahme der Regierung. Wenn das Parlament sich gegen das Anliegen der Motion entscheidet, ist die Motion erledigt. Das Eintreffen dieses Szenarios scheint aktuell eher unwahrscheinlich – eine Mehrheit der Fraktionen unterstützt die Motion. Wenn eine Parlamentsmehrheit die Motion unterstützt, hat der Regierungsrat nach der Überweisung der Motion zwei Jahre Zeit, die entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten.
Wir halten euch auf dem laufenden…

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